Uli Sckerl informiert
Neue Corona-Verordnung: Uli Sckerl: „Wir machen es besser“

Am Wochenende wird die neue Corona-Rechtsverordnung des Landes verkündet. Im Vorgriff darauf berichtet der Landtagsabgeordnete Uli Sckerl, dass die Landesregierung an drei Stellen von den Vereinbarungen der Bund-Länder-Konferenz vom 5. Januar abweichen wird.
Bei der neuen Regel für private Kontakte in Räumlichkeiten und im Freien dürfen sich ab Montag nur noch ein Haushalt und eine weitere Person, die nicht zum Haushalt gehört, begegnen. Ursprünglich sollten Kinder jeden Alters bei dieser Regelung mitgezählt werden. Uli Sckerl: „Wir haben uns sehr stark dafür gemacht, dass Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Und so kommt es jetzt auch“. Sckerl freut sich darüber, weil damit die Bedürfnisse von Familien berücksichtigt werden können.

In Baden-Württemberg wird es ab Inzidenz-Werten ab 200 keinen sog. „Corona-Radius“ von 15 km. um den Wohnort geben. Zum einen liegen alle Stadt- und Landkreise im Land inzwischen z.T. sehr deutlich unter 200 und gehen in Richtung 100. Zum anderen ist in Zusammenarbeit mit den Kommunen vorgesehen, in überfüllten Freizeitgebieten mit gezielten Absperrungen u.ä. vorzugehen. „Das ist viel wirksamer. Wir appellieren zusätzlich an die Bürger, die heiß begehrten Ausflugsziele derzeit zu meiden. Erholung kann während des Lockdowns auch in der eigenen Umgebung stattfinden“, so Uli Sckerl.
Schließlich wird über die Aufnahme des Grundschulbetriebs und der Kitas nicht pauschal, sondern in Abhängigkeit von den Inzidenzwerten entschieden. Uli Sckerl dazu: „Stichtag ist der kommende Donnerstag, 14. Januar. Dann wird entschieden, ob eine (Teil-)Öffnung von Grundschulen und Kitas zum 18. Januar möglich ist oder noch unterbleiben muss. Die Entscheidung werde erst möglich, wenn gesicherte Infektionszahlen vorliegen und alle Meldungen an die Gesundheitsämter, die über den Jahreswechsel nicht in die Systeme eingepflegt werden konnten, vorliegen. Dann sei eine realistische Bewertung des Infektionsrisikos möglich. Es müsse dann zwischen dem Infektionsrisiko aus der Notbetreuung und der Ansteckungsgefahr aus einem teilweise oder ganz aufgenommenem Betrieb der Grundschulen und Kitas abgewogen werden. „Im Interesse der Kinder und Familien wollen wir Präsenzunterricht und Betreuung ermöglichen, aber natürlich nicht unabhängig vom Infektionsrisiko. Wir bitten Schulen und Kitas wegen der Kurzfristigkeit um Verständnis. Aber dieses Virus erlaubt vorerst keine langfristige Planung“, so Uli Sckerl abschließend.

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