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Notbetreuung ab dem 27. April erweitert

Notbetreuung an Schulen

Da das wirtschaftliche Leben in Baden-Württemberg langsam wieder hochfährt, sollen Eltern, die einer präsenzpflichtigen Arbeit nachgehen, entlastet werden. Daher hat das Land Baden-Württemberg beschlossen, dass vom 27. April die Notbetreuung an Grundschulen sowie den weiterführenden Schulen ausgeweitet werden. So werden künftig auch Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse in die Notbetreuung mit einbezogen. Neu ist zudem, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf ei1

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