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Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Ohne Abschläge früher in Rente

Seit 2012 müssen Arbeitnehmer abhängig vom Geburtsjahrgang länger arbeiten, bevor sie in die Regelaltersrente gehen können. Die Altersgrenze rückt schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Wer dennoch vorzeitig in die Altersrente gehen will, muss meist Abschläge in Kauf nehmen. Diese Abschläge kann man jedoch ab dem 50. Lebensjahr durch zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung ganz oder teilweise ausgleichen. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mit.
Wer Interesse an einer Sondereinzahlung hat, kann die individuelle Beitragshöhe über eine spezielle Rentenauskunft bei der DRV erfahren. Diese muss beantragt werden.

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Autor:

Benjamin Brendel aus Ladenburg

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