Premium
Neue Regeln zur finanziellen Förderung
Photovoltaikanlagen auf dem Dach
Für Photovoltaik (PV)-anlagen auf dem Hausdach gibt es im Jahr 2024 eine gesetzliche Änderung: Ab 1. Februar sinken die Vergütungssätze wieder. Pro Halbjahr reduziert sich die Einspeisevergütung um ein Prozent. Der für das Jahr 2023 allgemeine Steuersatz mit 19 auf null Prozent abgesenkte Umsatzsteuersatz für PV-Anlagen bleibt dauerhaft. Das Bundesfinanzministerium bestätigte das bereits im Herbst 2023. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau und die KLiBA, Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg – Rhein-Neckar-Kreis hin.
Autor:Benjamin Brendel aus Ladenburg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.