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Neue Regeln zur finanziellen Förderung
Photovoltaikanlagen auf dem Dach

Ab 1. Februar 2024 erhalten neu in Betrieb gegangene PV-Anlagen eine etwas geringere Einspeisevergütung. | Foto: Foto: Gülay Keskin
  • Ab 1. Februar 2024 erhalten neu in Betrieb gegangene PV-Anlagen eine etwas geringere Einspeisevergütung.
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Für Photovoltaik (PV)-anlagen auf dem Hausdach gibt es im Jahr 2024 eine gesetzliche Änderung: Ab 1. Februar sinken die Vergütungssätze wieder. Pro Halbjahr reduziert sich die Einspeisevergütung um ein Prozent. Der für das Jahr 2023 allgemeine Steuersatz mit 19 auf null Prozent abgesenkte Umsatzsteuersatz für PV-Anlagen bleibt dauerhaft. Das Bundesfinanzministerium bestätigte das bereits im Herbst 2023. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau und die KLiBA, Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg – Rhein-Neckar-Kreis hin.

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Autor:

Benjamin Brendel aus Ladenburg

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