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Rentenversicherungsbeitrag bleibt 2024 konstant

Änderungen ergeben sich für bestimmte Arbeitsverhältnisse und Berufsgruppen

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) gibt bekannt, dass der Rentenversicherungsbeitrag das siebte Jahr in Folge bei 18,6 Prozent des Bruttolohnes bleiben wird. Die Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung hingegen steigt von monatlich 7.100 Euro auf 7.550 Euro, oder 90.600 Euro im Jahr. Rentenversicherungsbeiträge müssen lediglich bis zu dieser Verdienstgrenze geleistet werden.

Beitrag für freiwillig Rentenversicherte, pflichtversicherte Selbstständige und Handwerker steigt moderat
Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt, muss künftig monatlich einen um 3,35 Euro höheren Mindestbeitrag leisten.

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Autor:

Die Redaktion aus Ladenburg

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