Verdienstausfall bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot
Uli Sckerl weist auf Entschädigungsanspruch wegen Corona für Arbeitnehmer hin
Auf einen bisher nicht allzu bekannten Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz für Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler wies jetzt der Landtagsabgeordnete Uli Sckerl hin. Wenn diese im Einzelfall von einer behördlich angeordneten Quarantäne oder einem Tätigkeitsverbot betroffen sind, sind sie anspruchsberechtigt. Anspruchsberechtigt sind zudem berufstätige Eltern, die durch die Betreuung ihrer Kinder aufgrund einer Schul- oder Kitaschließung nicht arbeiten können und deshalb einen Verdienstausfall haben.
Bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot wird für die ersten sechs Wochen eine Entschädigung in Höhe des vollen Verdienstausfalls gewährt. Mit Beginn der siebten Woche wird sie in Höhe des Krankengeldes gewährt.
Autor:Bündnis 90/Die Grünen, OV Ladenburg aus Ladenburg |
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