2. Teil der Serie zur Grundrente
Wer hat Anspruch?
Mit der Grundrente sollen von 2021 an langjährig Versicherte mit geringer Rente einen Zuschlag bekommen. In einem ersten Schritt sind dabei die Versicherungszeiten, die sogenannten Grundrentenzeiten, individuell zu prüfen. Einen anteiligen Zuschlag können Personen erhalten, die mindestens 33 Grundrentenjahre haben. Für einen vollen Zuschlag sind 35 oder mehr Jahre notwendig.
Grundrentenzeiten sind zum Beispiel Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit oder Selbstständigkeit, aus Kindererziehung und Pflege sowie Zeiten, in denen man Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bekommen hat. Nicht mitgezählt werden Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld I und II, Zeiten der Schulausbildung, einer Zurechnungszeit wegen Erwerbsminderung oder Tod, freiwillige Beiträge oder Zeiten eines Minijobs ohne eigene Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft von sich aus bei allen von ihr betreuten Renten, ob ein Anspruch auf die Grundrente besteht. Ein Antrag ist deshalb nicht notwendig.
Um dem großen Informationsbedarf seitens der Rentnerinnen und Rentner gerecht zu werden, hat die DRV im Internet eine spezielle Themenseite mit allen Meldungen, häufigen Fragen und konkreten Beispielen rund um die Grundrente unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/grundrente veröffentlicht.
Ferner finden Interessierte dort die Broschüre „Grundrente: Fragen und Antworten“ zum Herunterladen. Die Broschüre kann als Papierexemplar auch kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden.
Autor:Die Redaktion aus Ladenburg |
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