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Gemeinderat legt Grundsteuerhebesatz fest
„Es wird Verschiebungen geben“

Das Rathaus wird auch zukünftig nicht aus Einnahmen aus der Grundsteuer B verzichten. Der neue Hebesatz von 153 Prozent soll die Aufkommensneutralität sichern. Für Grundsteuerpflichtige ergeben sich hingegen durchaus Betragsveränderungen - in beide Richtungen.
  • Das Rathaus wird auch zukünftig nicht aus Einnahmen aus der Grundsteuer B verzichten. Der neue Hebesatz von 153 Prozent soll die Aufkommensneutralität sichern. Für Grundsteuerpflichtige ergeben sich hingegen durchaus Betragsveränderungen - in beide Richtungen.
  • hochgeladen von Christina Schäfer

Mit der Reform der Grundsteuer hat nun auch Ladenburg den Hebesatz festgelegt, den die Bürgerinnen und Bürger ab 1. Januar 2025 zahlen müssen. Schmecken wird die neue Gebühr nicht jedem. „Es wird Verschiebungen geben“, machte Bürgermeister Stefan Schmutz deutlich, dass wo der eine der 15.000 Grundsteuerpflichtigen weniger zahlt, der andere drauflegen muss. Das liegt an der neuen Berechnungsgrundlage. Baden-Württemberg geht hier einen Sonderweg und entfernt sich von dem der anderen Bundesländer, indem es als Basis einzig die Grundstücksgröße sowie den Bodenrichtwert laut Zone zugrundelegt. Ladenburg ist dabei in 14 Zonen eingeteilt, die Richtwerte wurden vom Gutachterausschuss in Weinheim festgelegt. Als „ein einfaches Modell“ bezeichnete Schmutz die Baden-Württembergische Lösung.

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Autor:

Christina Schäfer aus Ladenburg

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