Änderung der Altstadtsatzung abgesegnet
Kein Vollverbot für Solarthermie mehr
Im Grunde konnte der Gemeinderat nicht anders entscheiden, als mit der Vorlage der Verwaltung zu gehen. Die sah eine Änderung der Altstadtsatzung vor, die das generelle Verbot von Solarthermie auf Altstadtdächern durch Genehmigungskriterien ersetzte. Hintergrund: Mit der neuen Landesbauordnung Baden-Württembergs wird mit Blick auf den Klimaschutz der Ausbau von regenerativen Energien angestrebt. Durch die rechtliche Neuregelung ist ein generelles Verbot wie etwa in der Altstadtsatzung Ladenburgs nicht mehr haltbar. Zumindest nicht, wenn man die Ansiedlung von PV-Anlagen steuern will. Bliebe es bei dem Verbot, läge die Entscheidung zur Genehmigung bei der Unteren Denkmalschutzbehörde.
Autor:Christina Schäfer aus Ladenburg |
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