Bund der Steuerzahler
Voller Werbungskostenabzug für Arbeitszimmer in gemeinsamer Mietwohnung - Entscheidung des Düsseldorfer Finanzgerichts
Für das von einem Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft genutzte Arbeitszimmer in einer gemeinsam angemieteten Wohnung können die darauf entfallenden Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig sein, so entschied das Finanzgericht Düsseldorf. Die Kosten sind nicht zu halbieren, nur weil sich beide die Kosten der Mietwohnung teilen.
Steuerzahler, die zuhause arbeiten, können die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer in bestimmten Fällen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. In dem vom Finanzgericht Düsseldorf (Az.: 3 K 2483/20 E vom 9.
Autor:Die Redaktion aus Ladenburg |
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