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"Grille im Brot?"

Verbraucherzentrale erklärt, was hinter der neuen EU-Verordnung steckt

Die Europäische Union hat Anfang Januar eine Verordnung erlassen, dass in Lebensmitteln künftig unter anderem das teilweise entfettetete Pulver der Hausgrille beigemischt werden darf. Erste Nachfragen von Verbraucher:innen haben die Verbraucherzentrale bereits erreicht. Unsere Lebensmittelexpertin Sabine Holzäpfel erklärt, was die Neuerung bedeutet und was bisher schon für Lebensmitteln aus und mit Insekten galt.

„Pulver aus Hausgrillen ist bereits seit letztem Jahr als Lebensmittel zugelassen, beispielsweise auch als Zutat für Backwaren, Fleischzubereitungen oder Nudeln.

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Autor:

Die Redaktion aus Ladenburg

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