Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Neue Meldepflicht für Halter von Schafen, Ziegen und Schweinen
Halterinnen und Halter von Schafen, Ziegen und Schweinen müssen seit dem 1. August 2023 neben den bisherigen Stichtags- und Zugangsmeldungen auch den Abgang von Tieren melden. Diese Meldepflicht betrifft auch Hobbyhaltungen, Viehhandelsunternehmen und Viehsammelstellen.
Die Daten werden in der Datenbank HIT (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) erfasst. Dafür müssen Halterinnen und Halter die Tierabgänge innerhalb von sieben Tagen nach dem Verlassen des Betriebs in der HIT-Datenbank vermelden. Diese neue Meldeverpflichtung bezieht sich jedoch nur auf den Abgang lebender Tiere aus den Betrieben – dazu zählen auch Tiere, die zu einem Schlachthof gebracht werden.
Autor:Die Redaktion aus Ladenburg |
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