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Neue Regelungen für medizinische Notfälle
Notvertretungsrecht für Ehepaare und Lebenspartnerschaften
Ein Unfall, Schlaganfall oder Herzinfarkt – ganz plötzlich kann jemand nicht mehr in der Lage sein, seinen Willen zu äußern. Ohne Vollmacht konnten auch Ehepartner hier bisher nicht einspringen. Seit dem 1. Januar 2023 ist das anders: Welche rechtlichen Regelungen jetzt gelten, worauf Eheleute achten müssen und warum Vollmachten und Co. trotzdem sinnvoll sind, erklärt Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Vertretung bisher nur mit VollmachtIn medizinischen Notfällen, in denen sich der Betroffene selbst nicht mehr äußern kann, durften Ehe- oder Lebenspartner bisher nur mit einer Vorsorgevollmacht Entscheidungen übernehmen.
Autor:Die Redaktion aus Ladenburg |
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