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Rentensplitting: die Alternative zur Hinterbliebenenrente

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert

Häufig sind in der Ehezeit erworbene Rentenansprüche von Frauen und Männern unterschiedlich hoch. Was viele nicht wissen: Durch das Rentensplitting können Ehepaare diese Anwartschaften partnerschaftlich
teilen und sich eine einkommensunabhängige Alternative zur Witwen- oder Witwerrente schaffen. Außerdem soll damit die eigenständige Alterssicherung von Frauen verbessert werden. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg jetzt mit.

Beim Rentensplitting werden die in der Ehezeit erworbenen Ansprüche gleichmäßig auf beide Partner aufgeteilt und beide so gestellt, als hätten sie während der Ehe gleich hohe Beiträge in die Rentenkasse gezahlt.

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Autor:

Die Redaktion aus Ladenburg

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