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Was ändert sich 2022?

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert

Zum 1. Januar 2022 verändern sich einige Werte der gesetzlichen Rentenversicherung. Welche Auswirkungen dies auf die Versicherten sowie auf die Rentnerinnen und Rentner hat, darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg:

Beitragsbemessungsgrenze und Beitragssatz2020 gab es eine negative Lohnentwicklung. Deswegen fällt die Beitragsbemessungsgrenze 2022 von bisher monatlich 7.100 Euro auf 7.050 Euro (84.600 Euro pro Jahr). Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Wert der Rentenversicherung, bis zu dem Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden müssen. Wer mehr verdient, muss für den darüberhinausgehenden Lohn keine Beiträge entrichten.

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Autor:

Die Redaktion aus Ladenburg

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