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RHEIN-NECKAR-KREIS
Afrikanische Schweinepest: Anpassung der Allgemeinverfügungen für den Rhein-Neckar-Kreis

Der Rhein-Neckar-Kreis hat als örtlich zuständige untere Veterinärbehörde seine Allgemeinverfügungen bezüglich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aktualisiert. Diese sind seit dem 21.08.2024 auf der Homepage des Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar und sind ab 22.08.2024, in Kraft getreten. Sie beinhalten insbesondere die Anpassung an die speziellere EU-Verordnung.
Hintergrund:
Bei der ASP handelt es sich um ein dynamischen Seuchengeschehen, welches eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der betroffenen Gebiete und der zu treffenden Maßnahmen erfordert.

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