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RHEIN-NECKAR-KREIS
Afrikanische Schweinepest: Erneute Anpassung der Allgemeinverfügungen für den Rhein-Neckar-Kreis

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Rhein-Neckar-Kreis
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Der Rhein-Neckar-Kreis hat als örtlich zuständige untere Veterinärbehörde seine Allgemeinverfügungen bezüglich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erneut aktualisiert. Diese sind seit dem 06.09.2024 auf der Homepage des Kreises unter: www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar und sind am 07.09.2024 in Kraft getreten. Sie beinhalten insbesondere Anpassungen zur Jagdausübung in ASP-Sperrzonen.
Bisher galt in der Sperrzone II, diese umfasst die Kommunen Laudenbach, Hemsbach, Weinheim, Heddesheim, Hirschberg, Ilvesheim, Ladenburg, Schriesheim, Wilhelmsfeld, Heiligkreuzsteinach, Dossenheim und Edingen-Neckarhausen, u.a. ein absolutes Jagdverbot. Grund dafür war, dass anwesende Wildschweine in der Sperrzone nicht beunruhigt werden sollten.

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Autor:

Klaus Kapp aus Edingen-Neckarhausen

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