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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Afrikanische Schweinepest: Landkreis hat neue Allgemeinverfügung für die Sperrzone II erlassen

Der Rhein-Neckar-Kreis, Landratsamt - Veterinäramt und Verbraucherschutz, hat die Allgemeinverfügung zur Gebietsfestlegung der Sperrzone II und Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb dieser Restriktionszone betreffend die Afrikanische Schweinepest vom 21.08.2024 aufgehoben und durch eine neue Allgemeinverfügung vom 06.09.2024 (in Kraft getreten am 07.09.2024) ersetzt.
Zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen (ASP) wurden für die Sperrzone II - dies betrifft die Städte und Gemeinden Laudenbach, Hemsbach, Weinheim, Heddesheim, Hirschberg, Ilvesheim, Ladenburg, Schriesheim, Wilhelmsfeld, Heiligkreuzsteinach, Dossenheim und Edingen-Neckarhausen - die Anordnungen an die aktuelle Gefährdungslage angepasst.

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Autor:

Klaus Kapp aus Edingen-Neckarhausen

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