GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Bebauungsplan "Hauptstraße Edingen Teiländerungsplan V (Hausnr. 38)"
Inkrafttreten des Bebauungsplanes sowie der zusammen mit dem Bebauungsplan nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat in der öffentlichen Sitzung am 24.01.2024 den Bebauungsplan „Hauptstraße Edingen Teiländerungsplan V (Hausnr. 38)“ sowie die mit dem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan:
Der Bebauungsplan sowie die mit dem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan „Hauptstraße Edingen Teiländerungsplan V (Hausnr.
Autor:Bau- und Umweltamt aus Edingen-Neckarhausen |
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