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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Bebauungsplan „Hauptstraße Edingen – Teiländerungsplan VI (Hausnr. 38)“
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat in der öffentlichen Sitzung am 17.04.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen, einen Bebauungsplan „Hauptstraße Edingen – Teiländerungsplan VI (Hausnr. 38)“ aufzustellen.
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück, Flst.-Nr. 75 und verfügt über eine Fläche von 908m².
Er wird begrenzt
• im Nordosten durch die Grenze zum Neckarweg Flst.-Nr. 73,
• im Südosten entlang der Alten Neckargasse Flst.-Nr. 72,
• im Südwesten entlang der Gehwegfläche der Hauptstraße Flst.-Nr. 40/5
• im Nordwesten durch das Flst.-Nr. 76.
Autor:Bau- und Umweltamt aus Edingen-Neckarhausen |
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