GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Bebauungsplan "Hauptstraße Edingen Teiländerungsplan VI (Hausnr. 38)"
Inkrafttreten des Bebauungsplanes sowie der zusammen mit dem Bebauungsplan nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat in der öffentlichen Sitzung am 15.05.2024 den Bebauungsplan „Hauptstraße Edingen Teiländerungsplan VI (Hausnr. 38)“ sowie die mit dem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan:
Der Bebauungsplan sowie die mit dem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan „Hauptstraße Edingen Teiländerungsplan VI (Hausnr.
Autor:Bau- und Umweltamt aus Edingen-Neckarhausen |
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