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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Bebauungsplan „Hauptstraße I Ortsteil Edingen – Teiländerungsplan I“

Bebauungsplan „Hauptstraße I Ortsteil Edingen – Teiländerungsplan I“ | Foto: BMA
  • Bebauungsplan „Hauptstraße I Ortsteil Edingen – Teiländerungsplan I“
  • Foto: BMA
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Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat in der öffentlichen Sitzung am 17.04.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen, einen Bebauungsplan „Hauptstraße I Ortsteil Edingen – Teiländerungsplan I“ aufzustellen.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Abgrenzungsplan (Abbildung unmaßstäblich).
Der Planbereich umfasst:
- die Flurstücke 2892/1 und 2892/4 jeweils teilweise.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortüblich bekannt gemacht.
Edingen-Neckarhausen, 02.05.2024
Florian König
Bürgermeister

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Autor:

Bau- und Umweltamt aus Edingen-Neckarhausen

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