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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Bebauungsplan „Hauptstraße I Ortsteil Edingen – Teiländerungsplan I“
- Erweiterung des Geltungsbereichs –
Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat in der öffentlichen Sitzung am 17.07.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hauptstraße I Ortsteil Edingen – Teiländerungsplan I“ zu erweitern.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird erweitert und ist durch die Entscheidung begründet, dass das Grundstück eine hohe Versiegelung im Bestand aufweist (GRZ von 0,45). Es soll daher die GRZ auf 0,5 festgesetzt werden um den Bestand zu sichern um auf künftige (geringfügige) Änderungen im Rahmen der Bebauungsplanfestsetzungen reagieren zu können.
Autor:Bau- und Umweltamt aus Edingen-Neckarhausen |
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