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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Bebauungsplan „Wohnen und Freizeit Neckarhausen Nord – ehemaliges Kleintierzüchter-Areal (Teiländerungsplan I)“

Aufstellungsbeschluss | Foto: BMA

Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat in der öffentlichen Sitzung am 15.05.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen, einen Bebauungsplan „Wohnen und Freizeit Neckarhausen Nord – ehemaliges Kleintierzüchter-Areal (Teiländerungsplan I)“ aufzustellen.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst.-Nr. 331/3, 331/6, 331/9 und 331/10.
Er wird begrenzt
• im Norden durch die Neckarstraße Flst.-Nr. 1399/1,
• im Osten durch die Rudolf-Diesel-Straße Flst.-Nr. 351/5,
• im Süden durch die Rudolf-Diesel-Straße Flst.-Nr. 351/5 und das Flurstück Nr. 339 (Teil)
• im Westen durch das Flurstück Nr. 331/4.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortüblich bekannt gemacht.

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Autor:

Bau- und Umweltamt aus Edingen-Neckarhausen

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