GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Bebauungsplan „Wohnen und Freizeit Neckarhausen Nord – ehemaliges Kleintierzüchter-Areal (Teiländerungsplan I)“
Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat in öffentlicher Sitzung am 17.07.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnen und Freizeit Neckarhausen Nord – ehemaliges Kleintierzüchter-Areal (Teiländerungsplan I)“ und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Neckarhausen mit Datum vom 20.06.2024 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst:
- die Flurstücke 331/6, 331/9, 331/10 und 331/3.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Abgrenzungsplan.
Autor:Bau- und Umweltamt aus Edingen-Neckarhausen |
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