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Gemeinde Edingen-Neckarhausen
Grundsteuer-Festsetzung

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 durch öffentliche Bekanntmachung
Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965) durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2023 veranlagten Betrag festgesetzt.
Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides.
Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Sie betragen:
- für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) 360 v.H.

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