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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Edingen-Neckarhausen sowie Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebs der Gemeinde Edingen-Neckarhausen für das Haushaltsjahr 2024
Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises – Kommunalrechtsamt – in Heidelberg hat mit Verfügung vom 23.01.2024 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 20.12.2023 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 nach § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 der Gemein-deordnung für Baden-Württemberg bestätigt.
Genehmigt wurde gem. § 87 Abs. 2 GemO der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) i.H. von 4.000.000 Euro.
Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 3.500.000 Euro bleibt gem. § 89 Abs. 2 GemO genehmigungsfrei.
Autor:Amt für Finanzen und Liegenschaften aus Edingen-Neckarhausen | |
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