GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Hinweise an alle Hundehalter
In letzter Zeit erreichten die Gemeinde vermehrt Beschwerden über freilaufende Hunde in Feldgemarkungen sowie in Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Das Ordnungsamt weißt deshalb nochmals darauf hin, dass Hundehalter ihre Tiere in diesen Bereichen nicht unangeleint laufen lassen dürfen.
Gemäß der Polizeiverordnung der Gemeinde Edingen-Neckarhausen vom 13.12.2017 sind Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. Außerdem dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. Bei Nichtbeachtung der Anleinpflicht muss der Hundehalter mit einer Verwarnung rechnen.
Ferner sollte es selbstverständlich sein, die Hinterlassenschaften des Hundes unverzüglich zu beseitigen.
Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme!
Autor:Ordnungsamt aus Edingen-Neckarhausen |
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