GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Lärmaktionsplan der Gemeinde Edingen-Neckarhausen
Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung und Billigung des Entwurfs zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
In seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2023 hat der Gemeinderat beschlossen, den vorhandenen Lärmaktionsplan, rechtskräftig seit dem 01.08.2019, nach § 47 d Abs. 3 BImSchG fortzuschreiben.
Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, die durch die Vorschriften der §§ 47 a bis 47 f des Bundesimmissionsschutzgesetzes in nationales Recht überführt wurde, sind Gemeinden verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. In diesem werden Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt und reduzierende Maßnahmen beschrieben.
Autor:Bau- und Umweltamt aus Edingen-Neckarhausen |
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