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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Maßnahmen hinsichtlich der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung von Feldern

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38-40
69115 Heidelberg
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz -
zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen – Maßnahmen im Hinblick auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Feldern
Aufgrund des Art. 63 bis 66 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687, Art. 70 Abs. 1 lit. b), Abs. 2 Verordnung (EU) 2016/429 i. V. m. § 14d der Schweinepest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.07.2020 (BGBl. I. S. 1605), die zuletzt durch Art. 1 der Verordnung vom 06.11.2020 (BAnz AT 09.11.2020 V1) geändert worden ist, ergeht auf dem Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises folgende:
Allgemeinverfügung
I.
1.

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Autor:

Ordnungsamt aus Edingen-Neckarhausen

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