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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Redaktionsstatut für das Amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Edingen-Neckarhausen
Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen unterliegt als Herausgeberin des Amtlichen Mitteilungsblattes den Bestimmungen des Landespressegesetzes Baden-Württemberg und hat alle Veröffentlichungen vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit, Inhalt und Herkunft zu prüfen sowie die Verpflichtung, das Amtliche Mitteilungsblatt von strafbarem Inhalt freizuhalten bzw. strafbare Inhalte nicht zu verbreiten.
1. Struktur & Inhalte
a) Das von der Gemeinde Edingen-Neckarhausen herausgegebene Amtliche Mitteilungsblatt dient der Veröffentlichung sämtlicher amtlicher Bekanntmachungen, zu denen die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist.
Autor:Klaus Kapp aus Edingen-Neckarhausen |
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