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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Regelungen für die Pufferzone

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz -
zur Gebietsfestlegung der Pufferzone und Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb dieser Restriktionszone betreffend die Afrikanische Schweinepest nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“) sowie der Schweinepest-Verordnung
Aufgrund Art. 4 Abs. 1 VO (EU) 594/2023 i.V.m. Art. 70 Abs. 1 lit. b), Abs. 2, 71 der VO (EU) 2016/429 i. V. m. §§ 14d und 14e der Schweinepest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.07.2020 (BGBl. I. S. 1605), die zuletzt durch Art. 1 der Verordnung vom 06.11.2020 (BAnz AT 09.11.2020 V1) geändert worden ist, ergeht auf dem Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises folgende

Allgemeinverfügung
I.

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Autor:

Ordnungsamt aus Edingen-Neckarhausen

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