GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Regelungen zur Wahlberichterstattung im Amtlichen Mitteilungsblatt (AMB)
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 21.02.2024 das Redaktionsstatut für das Amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Edingen-Neckarhausen neu gefasst. Dabei wurden u.a. vom Gesetzgeber vorgegebene Regelungen und Fristen zur Veröffentlichungen vor Wahlen im gemeindlichen Bekanntmachungsorgan eingearbeitet.
Nachfolgend die Änderungen im Redaktionsstatut zur Wahlberichterstattung:
3. Sonderregelungen vor Wahlen
a) Die Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit und Gleichheit der Wahl gebieten es, dass die Gemeinde Edingen-Neckarhausen als kommunale Gebietskörperschaft sowie ihre Organe (Bürgermeister und Gemeinderat) nicht in amtlicher Eigenschaft parteiergreifend auf die Bildung des Wählerwillens einwirken. Sie haben sich in dieser Hinsicht neutral zu verhalten (Neutralitätspflicht).
Autor:Klaus Kapp aus Edingen-Neckarhausen |
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