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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Rohrinnensanierung von Trinkwasserleitungen durch Epoxidharzbeschichtung oder Keramik-Komposit-Verfahren ist unzulässig

Bei der Sanierung von Trinkwasserleitungen wird seit einigen Jahren neben dem Austausch der kompletten Trinkwasser- Leitungsanlage ein Sanierungsverfahren mittels Epoxidharzauskleidung oder mittels Keramik-Komposit-Verfahren auf dem Markt angeboten. Bei diesen beiden Verfahren werden sämtliche Leitungsteile von innen mit Epoxidharz bzw. Keramik-Komposit ausgekleidet, welches ebenso Epoxidharz enthält.

In diesem Zusammenhang teilt die Gemeinde Edingen-Neckarhausen Folgendes mit:

Rechtliche Anforderungen an den Betrieb von Trinkwasserinstallationen
Nach § 12 Abs.

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Autor:

Klaus Kapp aus Edingen-Neckarhausen

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