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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Satzung der Jagdgenossenschaft Edingen-Neckarhausen

Auf Grund von § 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz vom 25.11.2014 (GBl. S. 550), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.06.2020 (GBl. S. 421), sowie § 1 der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (DVO JWMG) vom 02.04.2015 (GBl. S. 202), zuletzt geändert am 25.10.2023 (GBl. S. 411), hat die Versammlung der Jagdgenossenschaft am 29.01.2024 folgende
                                                                Satzung
beschlossen:

§ 1 Name und Sitz
Die Jagdgenossenschaft führt den Namen "Jagdgenossenschaft Edingen-Neckarhausen" und hat ihren Sitz in Edingen-Neckarhausen.

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