GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen
Ab dem 15. April 2024 wird auf beiden Gemeindefriedhöfen in Edingen und Neckarhausen eine Überprüfung der Grabmale auf Standsicherheit durch Bedienstete der Gemeinde Edingen-Neckarhausen durchgeführt.
Der Gemeinde als Friedhofsträger obliegt gemäß § 7 des Bestattungsgesetzes für Baden-Württemberg die Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof.
Diese umfasst u.a. auch die Sorge für die Standsicherheit der Grabausstattungen, insbesondere der Grabsteine.
Die aufgestellten Grabsteine müssen deshalb in regelmäßigen Abständen auf ihre Standsicherheit hin geprüft werden. Die Prüfung erfolgt entsprechend den Vorgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft als sogenannte „Druckprobe“. Die Gemeindebediensteten sind angewiesen, die präzisen Vorschriften der Berufsgenossenschaft einzuhalten.
Autor:Ordnungsamt aus Edingen-Neckarhausen |