Premium

GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen

Ab dem 15.04.2024 wird auf beiden Gemeindefriedhöfen in Edingen und Neckarhausen eine Überprüfung der Grabmale auf Standsicherheit durch Bedienstete der Gemeinde Edingen-Neckarhausen durchgeführt.
Der Gemeinde als Friedhofsträger obliegt gemäß § 7 des Bestattungsgesetzes für Baden-Württemberg die Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof.
Diese umfasst u.a. auch die Sorge für die Standsicherheit der Grabausstattungen, insbesondere der Grabsteine. Die aufgestellten Grabsteine müssen deshalb in regelmäßigen Abständen auf ihre Standsicherheit hin geprüft werden. Die Prüfung erfolgt entsprechend den Vorgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft als sogenannte „Druckprobe“. Die Gemeindebediensteten sind angewiesen, die präzisen Vorschriften der Berufsgenossenschaft einzuhalten.

Premium
Sie haben keinen Premium-Zugang!
Weitere Informationen zu unserem Premium-Angebot finden Sie hier.
Autor:

Ordnungsamt aus Edingen-Neckarhausen

Kommentare

Kommentare sind deaktiviert.
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.