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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Wahlscheinantrag auch per Internet!

Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet oder Telefax) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Online-Verfahren angelaufen!
Die Gemeinde bietet die Beantragung eines Wahlscheins auch per Internet auf der Homepage: www.edingen-neckarhausen.de an. Beim Aufruf des dort hinterlegten Links: „Bundestagswahl am 23.02.2025 / Wahlscheinantrag“ erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung sind in das Antragsformular einzutragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

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Autor:

Klaus Kapp aus Edingen-Neckarhausen

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