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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Wahlwerbung: Schutz des Gemeindewappens

Bei der anstehenden Wahlwerbung im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen (Kreistag & Gemeinderat) am 09.06.2024 hat sich die Gemeinde Edingen-Neckarhausen als kommunale Gebietskörperschaft neutral und objektiv zu verhalten.
Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sieht in § 6 vor, dass die Gemeinden berechtigt sind, ein Gemeindewappen zu führen.
Die Führung des Gemeindewappens ist ausschließlich Sache der wappenführenden Gemeinde selbst.
Zur Führung berechtigt sind deshalb grundsätzlich nur die Organe der Gemeinde.
Dritten Personen ist sowohl die Führung als auch die Verwendung des Gemeindewappens grundsätzlich untersagt. Dies gilt insbesondere auch für Zwecke der Wahlwerbung.

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Autor:

Klaus Kapp aus Edingen-Neckarhausen

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