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FDP ORTSVERBAND EDINGEN-NECKARHAUSEN
Rechtsanspruch auf Ganztag an Grundschulen

Im September 2021 haben der damalige Bundestag und der Bundesrat den Rechtsanspruch auf Ganztag an Grundschulen als Gesetz beschlossen und sich über die u.a. vom Gemeindetag Baden-Württemberg artikulierten Bedenken hinweggesetzt. Fast drei Jahre hat es gedauert, bis das entsprechende Investitionsförderprogramm zu diesem Rechtsanspruch vollzogen werden kann. Was von Anfang an zu befürchten war, tritt nun offen zutage: Die verfügbaren Mittel von 380 Mio. € sind vielfach überzeichnet, reichen also bei weitem nicht aus. Statt den Fördertopf aufzustocken, soll ausgelost werden, welche Baumaßnahme gefördert werden kann und welche nicht. Was klingt wie ein schlechter Scherz, soll offenbar (auch hier) Praxis werden: Rechtsanspruch per Losentscheid.

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Autor:

Dietrich Herold aus Edingen-Neckarhausen

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