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Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg
Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2024 ist der 01.01.2024.
Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2023 versandt.
Sollten Sie bis zum 01.01.2024 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung.
Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2024 meldepflichtig.
Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2024 einen Meldebogen.
Autor:GS Redaktion aus Ilvesheim |
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