Meldepflicht

Beiträge zum Thema Meldepflicht

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TIERSEUCHENKASSE BADEN-WÜRTTEMBERG
Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2025 ist der 01. Januar 2025.

Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2024 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2025 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns eine kurze E-Mail. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 01.02.2025 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und...

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Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg

Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2024 ist der 01.01.2024. Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2023 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2024 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2024 meldepflichtig. Die uns bekannten...

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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Neue Meldepflicht für Halter von Schafen, Ziegen und Schweinen Halterinnen und Halter von Schafen, Ziegen und Schweinen müssen seit dem 1. August 2023 neben den bisherigen Stichtags- und Zugangsmeldungen auch den Abgang von Tieren melden. Diese Meldepflicht betrifft auch Hobbyhaltungen, Viehhandelsunternehmen und Viehsammelstellen. Die Daten werden in der Datenbank HIT (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) erfasst. Dafür müssen Halterinnen und Halter die Tierabgänge innerhalb...

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