Bekanntmachung
Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-Kreis
2. Satzung
zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung“
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Ilvesheim am 15. Dezember 2022 folgende
Satzung
zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung in der Fassung vom 17. Dezember 2001 beschlossen:
§ 1
§ 2 erhält folgende Fassung:
§ 2 Wirtschaftsführung
(1) Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebes erfolgen gemäß § 12 Abs. 3 EigBG auf Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
(2) Das Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebes ist das Kalenderjahr.
(3) Das Stammkapital des Eigenbetriebs wird auf 580.000 EUR festgesetzt.
§ 2
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.
Ilvesheim, den 15. Dezember 2022
Andreas Metz
Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Autor:GS Redaktion aus Ilvesheim |
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