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Aus dem Kreistag
Abfallgebühren bleiben stabil!
Der Kreistag stimmte bei seiner letzten Sitzung der Neufassung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen – also die Abfallwirtschaftssatzung für den Rhein-Neckar-Kreis und den Abfallgebühren für 2022 und 2023 zu und wies den Verwaltungsrat der AVR Kommunal AöR an, die Abfallwirtschaftssatzung zu erlassen und die Abfallgebühren festzusetzen.
Die wichtigste Nachricht dabei für die Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner ist, dass die Gebührensätze mit Ausnahme der Gebühren für die Anlieferungen von Erdaushub, asbesthaltiger Abfälle und Mineralfaserabfälle erneut unverändert bleiben.
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