Neues aus dem Gemeinderat Teil 2
Gebührenerhöhung Kinderbetreuung

Insgesamt 4 Tagesordnungspunkte behandelten eine Neufestsetzung der Gebühren für den Besuch des Gemeindekindergartens Rappelkiste, der Kinderkiste e.V, sowie für die Inanspruchnahme der Schulferienbetreuung an der Friedrich-Ebert-Grundschule. Für die o.g. Einrichtungen wurde dem Gemeinderat auf Basis einer landesweiten Empfehlung eine Gebührenerhöhung von 8,5 % von der Verwaltung vorgeschlagen. Diesem Vorschlag verweigerten wir als Grüne Fraktion die Zustimmung. Unsere Änderungsanträge, die Erhöhung auf 6 % zu begrenzen, wurden sowohl vom Bürgermeister als auch den anderen Fraktionen abgelehnt.
Kinder sind wichtig für das Fortbestehen unserer Gesellschaft und damit ist die Kinderbetreuung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ca. 68 % der Betriebsausgaben für die Kinderbetreuung (U3) werden deshalb durch den Bund und das Land finanziert. Das Ziel der Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung. Dieser Kostendeckungsgrad wird ebenfalls von der großen Mehrheit des Gemeinderates angestrebt.
Wir haben bereits in den letzten Jahren die Gebühren stark erhöht und zwar häufig über die landesweite Empfehlung hinaus. Begründet wurde dies durch die hohe Qualität des örtlichen Betreuungsangebotes und die teilweise über den gesetzlichen Rechtsanspruch hinausgehenden freiwilligen Leistungen.
Hierzu einige Werte im Vergleich: 2017 Empfehlung 3 %, Erhöhung 4,5 %. 2019 Empfehlung 3 %, Erhöhung 7 %, 2020 Empfehlung 1,9 %, Erhöhung 3,0 %. 2021 folgte Ilvesheim den Empfehlungen des Landes.
Wir sind der Auffassung, dass gerade Familien in Zeiten hoher Energiekosten, steigender Inflation etc.. keine weiteren Belastungen zugemutet werden sollten. Für uns ist es als Grüne Fraktion wichtig, ein Signal an die Eltern zu senden, dass wir die inflationären Kostensteigerungen nicht komplett an die Elternschaft weitergeben wollen.
Aufgrund der im Kindergartenkuratorium zu Sprache gekommenen Hinweise, dass es immer wieder aufgrund von Personalengpässen zu diversen Einschränkungen bei Betreuung und Öffnungszeiten kommt, wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen die Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch des Gemeindekindergartens im § 4 Abs.4 durch folgenden Zusatz zu ergänzen:
"Der Gemeinderat als Hauptorgan der Gemeinde Ilvesheim nach § 2 der aktuellen Hauptsatzung ist befugt, eine einheitliche Regelung zum Verzicht auf die Gebührenerhebung bei vorübergehender Schließung der Einrichtung oder Einschränkungen der Betreuungsangebote bzw. Betreuungszeiten zu treffen."
Dieser Ergänzung wurde auch von der Grünen Fraktion zugestimmt.
Wir sollten uns jedoch keinen Illusionen hingeben, denn es wird wohl erst nach mehreren Wochen der Einschränkungen zu einer Reduktion der Gebühren kommen können.
Situationen, in denen Notbetreuungen erforderlich sind bzw. das Bitten der Einrichtungen nach Möglichkeit Kinder nicht in den Kindergarten zu bringen, werden sich aber wohl nicht in der Reduktion wiederfinden.
H-J Habermehl

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