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Infoveranstaltung am 2. November in Bammental

Was Sie über Vorsorgevollmacht & Co. wissen sollten
Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr.

Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interessierte am 2. November um 18 Uhr in Bammental, im Multifunktionsgebäude des Gymnasiums, Herbert-Echner-Platz 2, informieren. Thema wird auch das zeitlich begrenzte Ehegattenvertretungsrecht ab 2023 sein.

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Autor:

SN Redaktion aus Ilvesheim

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