Das Kreisforstamt informiert: Vorsicht beim Waldbesuch
Unsere Wälder sind für alle da - jeder darf den Wald betreten, um sich dort zu erholen, zu wandern, Sport zu treiben und vieles mehr. Aber kaum jemandem ist bewusst, dass jeder Wald auch eine Besitzerin oder einen Besitzer hat – das können Privatpersonen, Kommunen oder das Land Baden-Württemberg sein. Und wie in unserem Rechtssystem üblich trägt die Besitzerin oder der Besitzer eine besondere Verantwortung dafür, dass von seinem Eigentum keine Gefahren für Dritte ausgehen. Deshalb trifft auch jede Waldbesitzerin oder jeden Waldbesitzer die Verkehrssicherungspflicht. Dass im Wald – besonders bei stärkerem Wind – Äste herabstürzen können, ist jedem klar und lässt sich nicht verhindern.
Autor:Die Redaktion aus Ladenburg |
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