Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Ehegattennotvertretungsrecht: Der Leiter der Betreuungsbehörde im Landratsamt, Tillmann Schönig, erklärt die Regelung Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für akute Krankheitssituationen ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht für Gesundheitsangelegenheiten. Es gilt nur für nicht getrennt lebende Verheiratete. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sind dann von ihrer Schweigepflicht entbunden. Der Leiter der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Tillmann Schönig, erklärt im...