Feuerwerk an Silvester

Feuerwerkskörper können schnell Brände entfachen. Die Stadt Ladenburg weist darauf hin, dass in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen (z.B. Fachwerkhäuser) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Kategorie 2) verboten ist. Ein Feuerwerkverbot gilt daher im gesamten Bereich der Altstadt.

Die Stadtverwaltung bittet um einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerkskörper und befürwortet einen freiwilligen Verzicht gegenüber dem Abbrennen von Böllern und Raketen. Denn vor allem zu Silvester geschehen beim Abbrennen von Feuerwerken immer wieder verheerende Unfälle. Hände, Augen und Ohren sind besonders gefährdet. Das Zünden von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 (Feuerwerkskörper und Knallkörper) ist daher volljährigen Personen nur am 31. Dezember und am 1. Januar ohne besondere Erlaubnis gestattet. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist der Erwerb sowie die Aufbewahrung und das Abbrennen ohne Ausnahme verboten.

Auf jeden Fall ist auch bei Kleinfeuerwerk der Kategorie 1 die Bedienungsanleitung zu beachten. Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Feuer kommen, ist umgehend die Feuerwehr zu alarmieren.

Allgemeiner Hinweis:

Die durch das Abbrennen von Feuerwerken entstehenden Abfälle sind von den Verursachern auch wieder privat zu entsorgen. Die öffentlichen Müllentsorgungsgefäße sind hierfür weder vorgesehen noch geeignet.

Autor:

Die Redaktion aus Ladenburg

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