Feiern mit Verantwortung – Feuerwerk an Silvester
Feuerwerksverbot in der gesamten Altstadt Die Stadt Ladenburg weist darauf hin, dass das Zünden von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 (Feuerwerkskörper und Knallkörper) volljährigen Personen nur am 31. Dezember und am 1. Januar ohne besondere Erlaubnis gestattet ist. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist der Erwerb sowie die Aufbewahrung und das Abbrennen ohne Ausnahme verboten. Ebenfalls gilt, dass in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und...